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AFB-Haftung - Bundesgerichtshof: Abmahnanwälte sollen für Risiko des Gegners haften

Bundesgerichtshof: Abmahnanwälte sollen für Risiko des Gegners haften

In der Anwaltschaft macht ein Urteil des Bundesgerichtshofs Furore, nach dem der Anwalt eines Rechteinhabers eine Garantenpflicht gegenüber dem Abgemahnten haben soll (01.12.2015, Az. X ZR 170/12). Mit dieser Entscheidung gehen für Anwälte Haftungsrisiken in ungeahnter Höhe einher.

Der Fall

Aufgrund von Formfehlern hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Schutzrechtsverstoß- Abmahnungen einer Anwaltskanzlei abgewiesen und weitere Abmahnungen untersagt. Daraufhin machte die abgemahnte Klägerin bei der Patentinhaberin und deren Anwälten Schadenersatz für die durch die unberechtigten Verwarnungen entstandenen Kosten von 1,5 Millionen Euro geltend. Nach Abweisung der Schadenersatzklage mit dem Argument, dass Anwälte gegenüber dem abgemahnten Gegner grundsätzlich nicht haftbar seien, ging der Fall an den BGH.

Das Urteil

Der X. Zivilsenat urteilte unter Hinzuziehung des § 823 Abs. 1 BGB völlig konträr. Wenn ein Eingriff in den Gewerbebetrieb eines Dritten darauf basiere, dass der Anwalt seinen Mandanten aufgrund fahrlässig falscher Einschätzung der Rechtslage schlecht beraten habe, könne er haftbar gemacht werden. Im Übrigen bezieht sich das Gericht auf die Garantenstellung, die dazu verpflichte, eine Gefährdung oder Verletzung der durch o.g. Paragraphen geschützten Rechte Außenstehender abzuwenden. Der hier eingeschaltete Anwalt habe eine solche Garantenstellung inne und der von einer Abmahnung betroffene Dritte sei schutzwürdig, weil er in Rechtsangelegenheiten Laie sei und somit eine nicht unmissverständlich formulierte Unterlassungserklärung falsch verstehen könne.

AFB Tipp: Das Urteil wirft viele Fragen zur Unabhängigkeit des Anwaltsberufs und zur pflichtgemäßen Mandantenbetreuung vor dem Hintergrund hoher finanzieller Haftungsrisiken auf. Die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung bietet nur Deckung für reine Vermögensschäden. Lassen Sie sich am besten sofort von den AFB Mitarbeitern beraten.

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