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Rechtsprechung - Eine Firmenkrise droht? Hier haben Steuerberater neue Pflichten

Gerät ein Unternehmen in Schieflage oder droht sogar Insolvenz, ist sein Steuerberater seit einem aktuellen Urteil des BGH mit verschärften Hinweis- oder Haftungspflichten belegt. Letztendlich muss sich der Steuerberater zu einem Krisenberater entwickeln.  

Die neuen Pflichten

Seit dem BGH-Urteil (26.01.2017, Az. IX ZR 285/14) ist der mit dem Jahresabschluss einer GmbH beauftragte Steuerberater auch verpflichtet, zu prüfen, ob Gegebenheiten bestehen, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. Jedoch ist er nicht zur Erstellung einer Fortführungsprognose verpflichtet.

Die Folgerung aus dieser Verpflichtung: Der Steuerberater wird zum Krisenberater – dies aber nicht erst zum Eintritt der Krise, sondern proaktiv und permanent. Dafür muss er alle entsprechenden betriebswirtschaftlichen Indizien beobachten und gegebenenfalls gegenüber seinem Mandanten kommunizieren. 

Die betriebswirtschaftlichen Indizien

Insgesamt sind rund 30 Kennzahlen unterjährig zu analysieren. Hier ein Auszug: 

  • ►Cashflow-Fehlentwicklungen
  • ►Working-Capital-Fehlentwicklungen
  • ►Eigenkapitalrentabilitäts-Fehlentwicklungen
  • ►Fremdkapitalverzinsungs-Fehlentwicklungen
  • ►Darstellung stiller Reserven
  • ►Unterlassen von Rückstellungen
  • ►Darstellung von Wertschöpfung, EBITDA, EBT
  • ►u.v.m.

Der BGH nennt hier die „regelmäßige“ Überprüfung der Zahlungsfähigkeit als maßgeblich. Ein wichtiges Instrument sind hierzu individuelle unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertungen. 

Für die Organe und leitenden Angestellten eines Unternehmens kann eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vereinbart werden. Die D&O Versicherung der AFB GmbH bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie dem Unternehmen oder einem Dritten im Rahmen Ihrer Tätigkeit versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz@afb24.de

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