AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Verkehrsrecht - Wenn zwei sich streiten, fragt man die Ampel

Verkehrsrecht - Wenn zwei sich streiten, fragt man die Ampel

Einen verkehrsrechtlichen Konflikt – Aussage gegen Aussage und ohne weitere Zeugen – konnte das Amtsgericht Velbert mit Hilfe einer modernen Ampelanlage lösen. 

Der Fall: Wer hatte denn nun Rot?

Zwei Autos waren auf einer Kreuzung mit Ampelanlage zusammengestoßen. Sowohl die Ehefrau des Klägers, die das Unfallfahrzeug gefahren hat, als auch der Beklagte behaupteten, jeweils grünes Licht gehabt zu haben. Weitere Zeugen für den Unfall gab es nicht. Angesichts dieser Pattsituation beauftragte das Amtsgericht Velbert einen Sachverständigen, der die Daten der Ampelanlage nutzen konnte. Denn moderne Lichtzeichenanlagen zeichnen mit Hilfe von in den Boden eingelassenen Induktionsschleifen die Fahrzeugbewegungen auf. 

Das Urteil

Das Ergebnis der Auswertung war eindeutig: Der Beklagte war in die Kreuzung eingefahren, obwohl seine Ampel schon 20 Sekunden lang auf Rot gestanden hatte. Ferner konnte der Ehefrau des Klägers keine Mitschuld angelastet werden, so sei sie weder zu schnell gefahren, noch habe sie das andere Auto rechtzeitig wahrnehmen können (AG Velbert, Urteil vom 19.12.2019, Az. 11 C 183/18).

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.

 

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht