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Mietrecht - Kündigungswiderspruch: Gericht muss Gutachten einholen!

Wenn sich Mieter einer Wohnung gegen die Eigenbedarfskündigung des Eigentümers wehren und einen begründeten Härtefall anführen, muss ein dazu angebotenes Sachverständigengutachten vor Gericht auch Gehör finden. Der BGH nimmt die Vorinstanzen in die Pflicht. 

Der Fall: Umzug für dementen Mieter unzumutbar

Ein Wohnungseigentümer hatte seinem Mieterehepaar gekündigt, da sein Sohn in die Wohnung einziehen wollte. Jedoch waren beide Mieter gesundheitlich eigeschränkt, der Mann hatte eine 70%ige Behinderung und war obendrein dement. So widersprachen sie der Eigenbedarfsklage aus Härtegründen vor dem Amtsgericht Würzburg, das jedoch der Klage stattgab. In zweiter Instanz legten sie dann vor dem LG Gutachten vom Internisten und Neurologen vor, die bestätigten, dass insbesondere für den Ehemann ein Umzug unzumutbar wäre. Nachdem auch das LG Würzburg die Klage abgelehnt hatten, kam der Fall vor den BGH.     

Die Entscheidung

Hier verwies das Gericht auf das grundsätzliche Recht auf Gehör. Der vorliegende Fall hätte die Prüfung eines Sachverständigengutachtens erfordert, worauf die beiden Vorinstanzen jedoch verzichtet hätten und lediglich Zeugen befragt hätten. So wies der BGH den Fall zurück und ordnete den Einbezug eines Gutachtens an (BGH, Beschluss vom 26.05.2020, Az. VIII ZR 64/19).

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