AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Arbeitsrecht - Arbeitnehmerrechte in Gefahr – und zwar bei der Gewerkschaft!

Arbeitsrecht - Arbeitnehmerrechte in Gefahr – und zwar bei der Gewerkschaft!

Bis zum Bundesverfassungsgericht zog die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) in einer Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin. Warum? Die Frau wollte Arbeitszeit verringern. Erst am Ende aller Instanzen war Schluss.

Der Fall: Gewerkschaft pocht auf betriebliche Gründe

Eine Mitarbeiterin der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) wollte ihre Arbeitszeit reduzieren. Doch der Arbeitgeber versagte ihr dies unter Berufung auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dies besagt, dass eine Verringerung der Arbeitszeit nicht zulässig sei, wenn sie die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Der darauffolgende Rechtsstreit ging bis zum Bundesverfassungsgericht.

Das Urteil

Die Karlsruher Richter beendeten den Lauf durch die Instanzen. Sie befanden nicht, dass die Organisationsfreiheit der Gewerkschaft verletzt sei. Auch vermochten sie nicht zu erkennen, dass die GDL gravierende Einschränkungen zu befürchten habe. Weder drohe ein Mitgliederverlust, noch sei zu erkennen, dass sie deshalb keine Tarifverträge mehr abschließen oder Arbeitskämpfe führen könne. Betriebliche Gründe lagen hiermit nicht vor (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.07.2020, Az. 1 BvR 1902/19).

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

 

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht