AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • AFB-Hinweis - Strafrecht - Anwendung der Differenztheorie bei Teilfreispruch

AFB-Hinweis - Strafrecht - Anwendung der Differenztheorie bei Teilfreispruch

Werden bei einem Teilfreispruch die Kosten nicht gequotelt, sind im Kostenfestsetzungsverfahren die dem Angeklagten zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden Auslagen nach der Differenztheorie zu bestimmen.

Dazu ist von der Gesamtvergütung des Verteidigers das fiktive Honorar abzuziehen, welches ihm zustehen würde, wenn nur die zur Verurteilung gelangte Tat Verfahrensgegenstand gewesen wäre. Für das fiktive Honorar ist auch maßgeblich, ob das Hauptverfahren bei einer von vornherein auf die Verurteilungstat beschränkten Anklage vor einem Gericht niedrigerer Ordnung stattgefunden und ob die Verhandlung weniger Zeit in Anspruch genommen hätte.

Auf den hiernach ermittelten Erstattungsbetrag sind gezahlte Pflichtverteidigergebühren in voller Höhe anzurechnen. (OLG Celle 8.8.2016, 1 Ws 382/16).

 

Wussten Sie bereits, dass unsere Exzedentenversicherung Ihnen die optimale Sicherheit bei größeren Mandaten bietet? Hier erfahren Sie mehr

Zurück zur Übersicht