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Ratgeber - Wann verfallen Urlaubsansprüche? Zwei wichtige Entscheidungen des EuGH.

Der Europäische Gerichtshof hat gleich zwei interessante Entscheidungen rund um das Thema Urlaubsansprüche gefällt. Zum einen können finanzielle Ansprüche aus nicht genommenem Urlaub auf Erben übergehen, zum anderen darf das Nicht-Beantragen eines Urlaubs nicht automatisch zu dessen Verfall führen.  

Entscheidung 1: Der Erbfall 

Stirbt ein Arbeitnehmer, können seine Erben eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub des Verstorbenen verlangen (EuGH, Urteil vom 06.11.2018, Rs. C-569/16 und C-570/16).

Entscheidung 2: Der nicht beantragte Urlaub

Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat, darf nicht zu einem Verlust des Urlaubsanspruchs führen. Dies geschieht lediglich, wenn er vom Arbeitgeber nachweislich und konkret über seine noch ausstehenden Urlaubstage informiert wurde (EuGH, Urteil vom 06.11.2018, Rs. C-619/16 und Rs. C-684/16). 

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