AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Rechtsprechung - Mandat beendet? Dann müssen Unterlagen herausgegeben werden

Rechtsprechung - Mandat beendet? Dann müssen Unterlagen herausgegeben werden

Wer seinem Klienten nach Mandatswechsel nicht alle Unterlagen, wie etwa Buchführungsbestandteile oder elektronische Daten, herausgibt, verletzt seine Berufspflicht. Das Landgericht Frankfurt betont, was selbstverständlich ist. 

Der Fall: Unterlagen zurückgehalten

Ein Steuerberater erbat vom ehemaligen Berater seines Klienten Informationen und Unterlagen. Alle Kontaktversuche scheiterten, worauf der Mandatsnachfolger die Steuerberaterkammer einschaltete. Dieser gegenüber erklärte der frühere Berater wider besseren Wissens, dass er nur noch digitalisierte Unterlagen besäße. Weitere Auskunftsersuchen der Kammer wurden ignoriert, weshalb sogar ein Zwangsgeld festgesetzt wurde. 

Das Urteil

Es folgte ein standesgerichtliches Verfahren, in dem ein Verstoß gegen die Grundsätze pflichtgemäßer Berufsausübung festgestellt wurde. So seien alle Dokumente, auch solche mit vorbereitenden Arbeitsergebnissen wie etwa Buchführungsbestandteilen oder entsprechende elektronische Daten herauszugeben – zumindest solange der frühere Berater keine fälligen und offenen Honoraransprüche vorzuweisen hat. So verhängten die Richter berufsrechtliche Sanktionen (LG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2018, Az. 5–35 StL 4/16).

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

 

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht