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Verkehr - Bauzaun stürzt auf Auto – Bauunternehmer haftet auch nach Abzug von der Baustelle

Entsteht ein Schaden durch das Umstürzen eines Bauzauns, ist der aufstellende Bauunternehmer dafür verantwortlich – vom Aufstellen bis zur Entfernung. Dies gilt laut AG München auch, wenn die Firma ihre Arbeit bereits beendet hat.

Der Fall: Geparktes Auto beschädigt 

Auf einer Münchener Straße parkte ein Fahrzeughalter seinen Wagen ordnungsgemäß vor einer Baustelle. Während eines nächtlichen Sturms stürzte der Bauzaun auf das Auto, es entstand ein Schaden von rund 2.000,- Euro. Die Verantwortung wies das Bauunternehmen von sich, schließlich sei der Zaun ordnungsgemäß aufgestellt worden und überdies habe das Unternehmen bereits die Arbeiten abgeschlossen und die Baustelle verlassen. Schließlich verwies es auch auf eine Kranfirma, die den Zaun zwischenzeitlich ab- und wieder aufgebaut habe. 

Das Urteil

All dies ließen die Richter des Amtsgerichts München nicht gelten. Die Baufirma hafte vom Aufstellen bis zur endgültigen Entfernung des Zauns für die Standfestigkeit desselben. Die Fertigstellung der eigenen Arbeiten entlasse das Unternehmen nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht, zumal diese auch nicht auf einen Dritten übertragen wurde. So musste der Bauunternehmer den Schaden ersetzen (AG München, Urteil vom 19.12.2016, 251 C 15396/16). 

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