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Versicherung - Deckt die D&O-Versicherung eine insolvenzrechtswidrige Zahlung?

Wer als GmbH-Geschäftsführer nach Insolvenzreife der Firma rechtswidrig noch Zahlungen leistet, kann seine Haftung nicht von der D&O-Versicherung decken lassen. Das OLG Düsseldorf sieht das eindeutig so.  

Der Fall: Geschäftsführerin zahlt nach Insolvenzreife 

Die Geschäftsführerin einer GmbH, die bereits die Insolvenzreife erreicht hatte, führte noch Überweisungen in Höhe von rund 200.000,- Euro an verschiedene Gläubiger aus. Dieser Betrag wurde rechtskräftig tituliert, worauf die Geschäftsführerin Freistellung durch die D&O-Versicherung verlangte.

Das Urteil

Das mit dem Fall befasste OLG Düsseldorf sah schon grundsätzlich keinen Anspruch, der vom Vertrag der D&O-Versicherung erfasst wurde. So sei der Schaden nicht mit einem Vermögensschaden vergleichbar, sondern der Anspruch diene allein dem Interesse der Gläubigergemeinschaft. Zwar wirke sich die Zahlung an bevorzugte Gläubiger nachteilig auf die übrigen Gläubiger aus, jedoch sei eine D&O-Versicherung nicht auf den Schutz von Gläubigerinteressen ausgelegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018, Az. I-4 U 93/16).

Für die Organe und leitenden Angestellten eines Unternehmens kann eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vereinbart werden. Die D&O-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie dem Unternehmen oder einem Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Janine Destabele

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
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