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Arbeitsrecht - Beispiel Bizepssehnenriss: Was ist ein Arbeitsunfall?

Anhand des Falls eines Steinmetzes, der sich eine Bizepssehne riss, stellt das Landessozialgericht Hessen klar, was es als Arbeitsunfall sieht. Das kann auch für Bürotätigkeiten gelten.

Der Fall: Schwere Last rutscht aus Fingern

Ein Steinmetz hatte einen ca. 50 kg schweren Findling an einen Kunden auszuliefern. Der Stein war jedoch nass und glatt und rutschte dem Mann aus den Fingern. Beim Nachfassen riss ihm die Bizepssehne des rechten Arms. Der Mann ließ sich sofort im Krankenhaus operativ behandeln. Später weigerte sich seine Berufsgenossenschaft, die Kosten zu übernehmen, da es für einen Arbeitsunfall einer äußeren Gewaltanwendung bedürfe. Gegen diese Entscheidung zog der Steinmetz vor Gericht. 

Das Urteil

Am Hessischen Landessozialgericht stimmten ihm die Richterinnen und Richter zu. Nach ihrer Auffassung seien Unfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden führen. Dafür sei kein ungewöhnliches Geschehen nötig, so könnte beispielsweise auch ein Stolpern genügen. Auch könne die erforderliche Einwirkung durch eine Kraft entstehen, die ein schwerer Stein dem Versicherten entgegensetze. So wurde der fragliche Vorfall als Arbeitsunfall gewertet (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.08.2020, Az. L 3 U 155/18). 

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