AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Mietrecht - Rauchmelder einbauen? Darf auch der Vermieter selbst erledigen!

Mietrecht - Rauchmelder einbauen? Darf auch der Vermieter selbst erledigen!

Bei einem Streit um den Einbau von Rauchmeldern verwehren die Mieter ihrem Vermieter den Zutritt zum Haus – der Mann müsse einen Fachbetrieb damit beauftragen. Doch das AG München sieht dies eindeutig anders.

Der Fall: Kein Zutritt für Vermieter

Die Mieter eines Reihenhauses verwehrten ihrem Vermieter den Zutritt, als dieser dort Rauchmelder einbauen wollte. Sie waren der Ansicht, dass der Vermieter den Einbau auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen müsste. Der Fall landete beim Amtsgericht München.

Das Urteil

Die Richter gaben dem Vermieter Recht. So haben die Mieter das Anbringen der Rauchmelder durch den Vermieter zu dulden – mit einer angemessenen Vorankündigung und zu einer verträglichen Uhrzeit. Schließlich bestünde sowohl ein berechtigtes Interesse des Vermieters wie auch ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung. Ein Einbau durch einen Fachbetrieb hingegen sei nicht notwendig, so das Urteil. Der Vermieter darf dies aus Wirtschaftlichkeitsgründen durchaus selbst tun (OLG München, Urteil vom 30.08.2018, Az. 432 C 6439/18).

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht