AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Ratgeber - Berufshaftpflicht eines Anwalts: Treuhändertätigkeit gedeckt?

Ratgeber - Berufshaftpflicht eines Anwalts: Treuhändertätigkeit gedeckt?

Geht eine Tätigkeit eines Anwalts über das klassische Anwaltsgeschäft hinaus und begeht dieser einen Beratungsfehler, ist oft fraglich, ob seine Berufshaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Laut OLG München ist hier der Schwerpunkt des konkreten Auftrags maßgeblich.

Der Fall: Treuhänder 

Ein Anwalt arbeitete für ein Schweizer Unternehmen, das deutschen Kunden deren Lebensversicherungen abkaufte und dafür zeitlich verzögerte, deutlich erhöhte Auszahlungen bot. Als Treuhänder übernahm der Anwalt dabei Aufgaben wie Kündigung der Anlagen, Abwicklung der Verträge, Entgegennehmen der Guthaben und weitere Aufgaben, für die er zwei Prozent des Abwicklungsbetrages erhielt. So tat er es auch für eine Frau, die eine Versicherung im Wert von 50.000 Euro kündigte und dafür das Versprechen von rund 100.000 Euro erhielt. Doch dann schaltete sich die Schweizer Bankenaufsicht ein – das Unternehmen wurde aufgelöst, die Frau erhielt nichts und verklagte daraufhin den Anwalt. Ihr Argument: Er hätte erkennen müssen, das der Kaufvertrag unwirksam gewesen sein, da der Versicherer keine Bankerlaubnis gehabt hatte. Die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts wiederum stufte den Auftrag als nicht versicherte Tätigkeit ein, zudem er auch wissentlich Pflichten verletzt habe. Dagegen klagte der Anwalt.

Das Urteil

Das LG München und später auch das OLG München wiesen die Klage ab. Das Argument: Die Tätigkeit als Treuhänder sei nicht als versicherte Tätigkeit einzustufen. Entscheidend – so die Richter – sei der Schwerpunkt der Tätigkeit. Ist der Schwerpunkt als rechtsberatend einzustufen, sind auch Anwaltsfehler in nicht-rechtsberatenden Elementen versichert. In vorliegendem Fall habe aber der Schwerpunkt eher im technisch-wirtschaftlichen Bereich gelegen. Ergo deckte die Versicherung den Schadenersatz zu Recht nicht (OLG München, Urteil vom 25.01.2019, 25 U 623/18).

Unsere Berufshaftpflichtversicherung-Jahresversicherung bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit einer individuellen Beitragsberechnung nach Honorarsumme, sondern außerdem Beitragsstabilität, eine flexible Gestaltung Ihres Vertrages je nach Ihren Bedürfnissen und vieles mehr.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Jacqueline Dörscheln

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-66
Fax: +49 211 4 93 65-166
Email: jacqueline.doerscheln[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht