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Straßenverkehr - Im Vorbeifahren Unfall gefilmt – das wird zu Recht teuer!

Wer als Fahrer eines Autos im Vorbeifahren eine Unfallstelle filmt – und sich dann auch noch herausredet – darf zahlen. Das Amtsgericht Castrop-Rauxel kennt kein Pardon.

Der Fall: Handyaufnahmen von Unfallstelle   

Ein Autofahrer wurde von einem Polizisten dabei beobachtet, wie er an einer Unfallstelle vorbeifuhr und dabei sein Mobiltelefon horizontal in der Hand in Richtung des verunfallten Fahrzeugs hielt und das Gerät auch im Vorbeifahren mitdrehte. Konfrontiert mit einer Geldbuße von 125 Euro argumentierte der Mann, er habe sein Telefon lediglich vom Beifahrersitz an eine andere Stelle legen wollen.

Das Urteil

Dies hielt das Amtsgericht Castrop-Rauxel jedoch für eine Schutzbehauptung. Zum bloßen Verlegen des Telefons würde es weder Sinn ergeben, das Telefon horizontal zu halten, noch es in Richtung der Unfallstelle mitzudrehen. So bestätigten die Richter das Bußgeld wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt (AG Castrop-Rauxel, Urteil vom 29.01.2019, Az. 6 OWi 313/18).

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