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Vorsorge - Krankengeschichte verschwiegen: Berufsunfähigkeitsversicherung ficht Vertrag an. Zu recht.

Wer wesentliche Teile seiner Patientenhistorie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auslässt, kann seinen Anspruch verlieren. Das OLG Oldenburg stützt die Anfechtung durch die Versicherung.

Der Fall: Orthopädische Probleme ausgelassen

Eine Frau hatte im März 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die sie im Sommer des folgenden Jahres in Anspruch nehmen wollte. Zwar hatte sie bei Vertragsabschluss angegeben, dass sie 18 Jahre zuvor einen schweren Reitunfall gehabt habe, in dessen Folge eines ihrer Beine verkürzt sei und dass sie deswegen eine Schuherhöhung tragen müsse. Nicht angegeben hatte sie jedoch, dass sie in 2012 aufgrund wachsender Schmerzen beim Orthopäden war, in 2013 wegen eines Hexenschusses arbeitsunfähig war und Anfang 2016 zwei Monate lang Krankengymnastik erhalten hatte. Darum focht die Versicherung den Vertrag an – es handele sich um arglistige Täuschung.

Das Urteil

Das OLG Oldenburg teilte diese Auffassung. Die Frau hätte durch das Verschweigen der Sachlage einen Eindruck von Beschwerdefreiheit vermittelt, der so nicht zutraf. Vor allem die Tatsache, dass sie genau während der Zeit ihrer Krankengymnastik die Versicherung abgeschlossen habe, mache es zudem sehr unglaubwürdig, dass sie derlei Details beim Abschluss „vergessen“ habe (OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 20.08.2018, Az. 5 U 120/18).

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Jacqueline Dörscheln

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