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Hinweis - Blitzer-App am Steuer? Das wird teuer

Ein Mobiltelefon mit einer darauf installierten „Blitzer-App“ zur Erkennung von stationären und mobilen Verkehrsüberwachungsanlagen darf am Steuer eines Autos nicht genutzt werden. Ein diesbezügliches Bußgeld ist völlig rechtmäßig, bestätigt das OLG Rostock.

Der Fall: Betrieb eines Smartphones mit Blitzer-App

Bei einer Verkehrskontrolle war ein Autofahrer aufgefallen, der auf seinem in einer Halterung befindlichen Smartphone eine Blitzer-App aktiviert hatte. Zweck dieser App ist es, während der Fahrt vor fest installierten Verkehrsüberwachungsanlagen zu warnen, auch kann sie – sobald eine Internetverbindung besteht – vor mobilen Radarfallen warnen, die andere Nutzer der App melden. Für den Betrieb dieser App wurde der Fahrer zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt, wogegen er Beschwerde einlegte. Sein Argument: Es handele sich nicht um ein für die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmtes technisches Gerät, es sei also eben kein Gerät, das vom Hersteller speziell zur Abwehr oder zum Schutz vor Radarkontrollen entwickelt worden sei.

Das Urteil

Doch das OLG Rostock sah das anders. Denn mit der Installation der App erhalte das Telefon eben genau die Funktion des verbotenen Geräts und ermögliche damit den Nutzern, ein möglicherweise zuvor nicht normgerechtes Fahrverhalten anzupassen um einem Bußgeld zu entgehen. So wurde die Beschwerde abgewiesen, das Bußgeld blieb bestehen (OLG Rostock, Urteil vom 22.02.2017, Az. 21 OWi 38/17).  

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