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Arbeitsrecht - Achtung, Home-Office: Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Vor dem Corona-Hintergrund ist das Arbeiten im häuslichen Umfeld wieder stark im Fokus. Aber wann gilt ein Unfall im eigenen Heim als Arbeitsunfall und wann nicht?

Der Grundsatz 

Die grundsätzliche Einordnung ist nicht schwierig. So hat etwa das Bundessozialgericht definiert, dass ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit als Arbeitsunfall gilt und somit auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Dabei gilt nicht der Ort der Tätigkeit als Maßstab, sondern, ob der Ort in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabe steht – oder wie das Gericht es nennt: die Handlungstendenz. So sind auch im Büro eigenwirtschaftliche – also private – Tätigkeiten nicht unfallversichert.

Die Beispiele

Dennoch ist im Home-Office die Abgrenzung nicht ganz einfach, da hier sehr genau zwischen privat und nicht-privat unterschieden werden muss. Ein Beispiel: Ein Treppensturz auf dem Weg ins Erdgeschoss, um die gestörte Internetverbindung zu überprüfen, ist versichert. Geschieht der Sturz aber auf dem Weg zur Haustür, um ein privates Paket entgegenzunehmen, ist er nicht versichert. Es gibt schon verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts hierzu. So sind beispielsweise Wege zur Toilette oder in die Küche als eigenwirtschaftlich zu definieren und somit nicht versichert.

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Jacqueline Dörscheln

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
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