AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Steuerrecht - Selbstgenutzte Wohnung im Veräußerungsjahr kurzzeitig vermietet – Steuerpflicht oder nicht?

Steuerrecht - Selbstgenutzte Wohnung im Veräußerungsjahr kurzzeitig vermietet – Steuerpflicht oder nicht?

Wer eine langjährig – jedoch weniger als zehn Jahre – selbstgenutzte Wohnung im Jahr ihres Verkaufs vorher kurzzeitig vermietet, muss den Veräußerungsgewinn nicht versteuern. Das stellt der Bundesfinanzhof nun klar.

Der Fall: Wohnungsbesitzer vermietet kurzzeitig vor Verkauf 

Der Besitzer einer Eigentumswohnung hatte diese nach dem Kauf für rund acht Jahre durchgehend selbst bewohnt. Bevor er die Wohnung im Dezember 2014 verkaufte, hatte er sie für rund sechs Monate vermietet. Das zuständige Finanzamt befand daraufhin seinen Veräußerungsgewinn für steuerpflichtig. Dies sah der Mann anders und ging vor Gericht.

Das Urteil

In letzter Instanz landete der Fall beim BFH, wo die Richter im Sinne des Klägers entschieden. Zwar gelte grundsätzlich für die Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungen die bekannte Frist von zehn Jahren. Doch gibt es dazu Ausnahmevorschriften, so etwa § 23 Abs. 1 S. 1 Nr.

1 S. 3 EStG. Dieser besagt, dass Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung entweder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken, oder alternativ dazu im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, von der Besteuerung ausgenommen sind (BFH, Urteil vom 03.09.2019, Az. IX R 10/19). 

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Janine Destabele

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-43
Fax: +49 211 4 93 65-143
janine.destabele[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht