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AFB-Hinweis - Feststellungslast: Sie können Ihrem Ehepartner nicht einfach Geld schenken

Überträgt ein Ehepartner den Vermögensstand seines Einzelkontos auf das Konto des anderen, wird dieser auch dann schenkungssteuerpflichtig, wenn ihm die Hälfte bereits gehörte. Es sei denn, er kann dies nachweisen. (Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 29.06.2016, II R 41/14).

Der Fall

Im konkreten Fall ging das Finanzamt bei der Festsetzung der Schenkungssteuer von einer komplett freigebigen Zuwendung an die Ehefrau aus, welche die Feststellungslast trug. Da sie aber nicht den Nachweis erbringen konnte, dass ihr schon zuvor die Hälfte des vom Ehemann auf ihr Konto übertragenen Vermögens gehörte, wies das Finanzgericht ihre Klage ab.

Das Urteil

Die Richter am BFH klärten darüber auf, dass der beschenkte Ehepartner die Annahme einer freigebigen Zuwendung beweiskräftig widerlegen müsse. Die Ehefrau hätte nachweisen müssen, dass sie an dem strittigen Vermögensstand schon zuvor zu 50 Prozent beteiligt war.

 

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