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AFB-Praxis - Rechtsmittel: Immer schön persönlich am Ball bleiben

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.05.2016 darf ein Anwalt bei Rechtsmitteln nicht delegieren, sondern muss von Anfang an persönlich aktiv werden (VIII ZR 19/16).

Schnell kann es passieren, dass ein Anwalt die Fehlinformation eines Mitarbeiters ungeprüft übernimmt und sein Handeln bezüglich der Rechtsmittel danach ausrichtet, wie im konkreten Fall erfolglos geschehen. Der BGH stellte klar, dass es ein „No-Go“ sei, Art und Umfang des gegen eine Gerichtsentscheidung einzulegenden Rechtsmittels dem Büropersonal zu überlassen. Des Weiteren obliege ihm persönlich die Prüfung aller gesetzlichen Erfordernisse an die Zulässigkeit des Rechtsmittels.

 

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