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AFB-Vorsorge - Bundesfinanzhof verlangt steuerrechtliche Gleichbehandlung bei Arzneimittel-Preisabschlägen

Wie sich das bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen ungleiche Prozedere bezüglich der Preisabschläge für Medikamente umsatzsteuerrechtlich auswirkt, will der Bundesfinanzhof (BFH) vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wissen.

Zwecks Kostendämpfung haben gesetzliche und private Krankenkassen auf der Grundlage des Fünften Buch Sozialgesetzbuch Anrecht auf gleich hohe Preisabschläge bei Medikamenten. Für das indes ungleiche Prozedere findet der BFH keinen objektiven Grund und sieht somit einen Verstoß gegen Art. 20 EUGrdRCh. Während gesetzlich Versicherte bereits in der Apotheke einen verminderten Preis bezahlen, zahlt der privat Krankenversicherte abschlagsfrei und bekommt von seiner Kasse Kostenersatz in voller Höhe. In beiden Fällen trägt die pharmazeutische Industrie die Differenz.

Da es sich bezüglich der Abschläge für die gesetzlichen Krankenkassen um eine Umsatzkette vom Pharma-Unternehmen bis zur Krankenkasse handelt, wird die Bemessungsgrundlage für umsatzsteuerrechtliche Medikamentenlieferungen gemindert. Bei den privaten Versicherungsunternehmen sieht das anders aus, denn hier ist der Versicherte das letzte Glied. Der EuGH wird nun über diese Rechtsfrage im europäischen Mehrwertsteuerrecht entscheiden.

 

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