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AFB-Praxis - Gleiches Recht für alle: Anwälte, Ärzte und Apotheker dürfen jetzt als Sozietät auftreten

Gleiches Recht für alle: Anwälte, Ärzte und Apotheker dürfen jetzt als Sozietät auftreten

Mit dem Argument der Wichtigkeit für bspw. Medizinrechtler, fachlichen Rat in der eigenen Sozietät einzuholen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) das seitens der Bundesrechtsanwaltsordnung ausgelöste Verbot einer Zusammenarbeit von Anwälten, Ärzten und Apothekern aufgehoben.

Nach Auffassung des BVG verstößt das bislang geltende Verbot gegen die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit. Zumal es kein Problem gebe, wenn sich Anwälte mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenschlössen. Ebenso wie Rechtsanwälte unterlägen Ärzte und Apotheker der Verschwiegenheitsverpflichtung, nach der sie sich im Falle der Weitergabe vertraulicher Informationen strafbar machten. Es gebe demnach keinen Grund, diesen Berufsgruppen die Gründung einer gemeinsamen Sozietät zu untersagen. Insbesondere der Zusammenschluss eines Fachanwalts für Medizinrecht mit einem Mediziner könne in der Sache weiterführend sein.

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