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Berufsstart - PartGmbB – die ideale Rechtsform für Freiberufler

Mehr als 1.900 Eintragungen als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zählt derzeit das Partnerschaftsregister. Tendenz steigend. Diese Rechtsform wird immer beliebter unter den Freiberuflern. 

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Variante der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft und wurde am 19. Juli 2013 eingeführt. Sie ist die deutsche Alternative zur anglo- amerikanischen LLP. Die Haftung für aus fehlerhafter Berufsausübung entstehende Schäden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Wer den Vorteil einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen erlangen will, kommt allerdings nicht umhin, die  gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Für Rechtsanwälte ist gemäß § 59j Abs. 2 BRAO eine Mindestversicherungssumme von 2.500.000 €  je Versicherungsfall vorgeschrieben.  Die Gesamtleistung des Versicherers für alle verursachten Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und der Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung muss  jedoch mindestens in Höhe des 4-fachen Betrages der Mindestversicherungssumme (4- fach- Maximierung) gewährleistet sein.

Außerdem darf die Schadenverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Für Steuerberater ist gem. § 67 StbG eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1.000.000,-€ vorgeschrieben. Die  Jahreshöchstleistung des Versicherers kann auf die Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Partner, begrenzt werden. Mindestens muss das 4-fache der Mindestversicherungssumme zur Verfügung stehen.

Anstelle der Namenszusätze nach §2 Absatz 1 Satz 1 PartGG ("und Partner" oder "Partnerschaft") kann der Name der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung den Zusatz „Part“ oder „ PartG“  enthalten. Der Name der Partnerschaft muss zudem den Zusatz „ mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ oder eine andere allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Auf Geschäftsbriefen ist der von der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung gewählte Namenszusatz anzugeben.

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