AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Mietrecht - Geschäftsschließung durch Lockdown: Gewerbemieter darf im Einzelfall Miete mindern

Mietrecht - Geschäftsschließung durch Lockdown: Gewerbemieter darf im Einzelfall Miete mindern

Die per hoheitlicher Anordnung durchgesetzte Schließung von Einzelhandelsgeschäften kann bei sorgfältiger Prüfung aller Umstände des Mieters eine Minderung der gewerblichen Miete rechtfertigen. Ein entsprechender Fall ging bis zum Bundesgerichtshof.

Der Fall: Geschäftsbetreiber mindert Miete

Während des ersten Lockdowns von März bis April 2020 informiert der Betreiber eines Einzelhandelsgeschäfts seinen Vermieter, dass er im April 2020 nicht zahlen wolle, und rechnet dazu mit der gezahlten Miete des Vormonats auf. Dagegen klagt der Vermieter, doch das Dresdner Oberlandesgericht befindet die Vertragsfortsetzung als unzumutbar und eine Mietreduzierung um 50% als angemessene Lösung. Hiergegen legen beide Parteien Revision ein.

Das Urteil

Letztendlich landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Dieser stützt die Entscheidung des Dresdner Gerichts, dass die pandemie-bedingte Beeinträchtigung keine Vertragspartei alleine treffe. Jedoch hebt er das Urteil wegen Rechtsfehlern auf. So stünde die COVID-19-Pandemie für ein allgemeines Lebensrisiko, das von der mietvertraglichen Risikoverteilung nicht erfasst würde, vielmehr habe die Systemkrise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage geführt. Regelmäßig sei hier keiner Partei das Risiko alleine zuzuweisen, sondern eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen – auch unter Betrachtung der konkreten Umsatzrückgänge und erhaltener oder vergeblich beantragter staatlicher Hilfen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2022, Az. XII ZR 8/21).

Eine Rechtsschutzversicherung bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Agnieszka Nabben

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 49365-69
Fax: +49 211 49365-169
Email: agnieszka.nabben[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht