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Mietrecht - Übergabe einer Mietwohnung mit farbigen Wänden? Das kann legitim sein

Gibt ein Mieter eine Wohnung mit farbigen Wänden zurück, gilt das nicht zwangsläufig als Schaden. Bedeutsam ist dafür der Zustand bei der Übernahme zum Einzug. Das Landgericht Oldenburg mahnt hier zur Entscheidung im Einzelfall.

Der Fall: Vermieter verlangt Schadenersatz

Zum Ende eines Mietverhältnisses übergab ein Mieter eine Mietwohnung mit farbigen Wänden. Er hatte die Wohnung seinerzeit mit zweifarbig gestrichenen Wänden übernommen und war davon ausgegangen, dass er ebenfalls die Wohnung nicht in einem neutralen Zustand übergeben musste. Doch der Vermieter verlangte Schadenersatz, die Klage landete beim Landgericht Oldenburg.

Das Urteil

Das Gericht wies die Klage ab. Denn zu Recht hatte der Mieter davon ausgehen können, dass die Wohnung eben wie bei seinem Einzug farbig zurückgegeben werden könne. Zum einen – so das Gericht – fehle es an einer schuldhaften Pflichtverletzung des Mieters, zum anderen sei der vom Vermieter verlangte neutrale Zustand treuwidrig. Schließlich verlange dieser damit mehr, als er dereinst bei der Übergabe hatte. Mit dieser Einschätzung liegt das Landgericht auf einer Linie mit dem BGH, der auch in einem anderen, ähnlichen Fall keinen Schaden für den Vermieter feststellen konnte (Landgericht Oldenburg, Urteil vom 18.02.2021, Az. 4 S 2/21).

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