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Rechtsprechung - Kabinett beschließt Gesetzentwurf zu Syndici

Um die Frage von Status und gesetzlicher oder berufsständischer Rente geht es in der seit geraumer Zeit stattfindenden Debatte in der deutschen Anwaltschaft, die sich aus etwa 40.000 Unternehmensanwälten und 120.000 klassischen Rechtsanwälten zusammensetzt. Zum 01. Januar 2016 soll ein neues Gesetz in Kraft treten.

Am 10. Juni verabschiedete das Kabinett den in wesentlichen Punkten übernommenen Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Reform der berufsrechtlichen Einordnung der Syndici, welche die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht klärt. Mit der Argumentation, die anwaltliche Berufsausübung sei in abhängiger Beschäftigung nicht möglich, wollte das Bundessozialgericht diese Befreiung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken seit 03. April letzten Jahres nicht weiter zugestehen.

Das Gesetz soll im September verabschiedet werden und zum 01. Januar 2016 in Kraft treten. Die Voraussetzung der weisungsfreien, unabhängigen Berufsausübung, die einen der eklatanten Streitpunkte darstellte, bleibt dabei als Kern der anwaltlichen Tätigkeit bestehen. Einem Syndikusanwalt räumt das Gesetz jedoch ein, dass seine Tätigkeit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich widerspreche, sofern die Grundvoraussetzungen für eine freie Ausübung des Anwaltsberufs erfüllt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auch rückwirkend erfolgen.

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