AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Verkehr - Ist der Unfall noch so klein: Anwalts- und Gutachterkosten sind erstattungsfähig

Verkehr - Ist der Unfall noch so klein: Anwalts- und Gutachterkosten sind erstattungsfähig

Mit Urteil vom 02.12.2014 hat das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, dass für die Regulierung selbst kleiner Schäden aus Verkehrsunfällen ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden darf. Es rät sogar explizit, von diesem Recht Gebrauch zu machen (Az.: 22 U 171/13).

Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, dass Unfallgeschädigte neben dem Anspruch auf Schadenersatz selbst bei einfachen Unfällen die diesbezüglichen Anwaltskosten geltend machen können. Endgültige Aufklärung bringt jetzt das Urteil des OLG Frankfurt, das die Einschaltung eines Anwalts aufgrund der – insbesondere bei Unfallbeteiligung eines Mietwagens – komplexen und uneinheitlichen Schadensberechnungen sogar als erforderlich ansieht. Macht ein Unfallopfer davon keinen Gebrauch, läuft es somit Gefahr des Vorwurfs einer fahrlässigen Vorgehensweise.

Auch beim Anstreben einer außergerichtlichen gütlichen Einigung darf ein Anwalt eingeschaltet werden, sofern diese nicht von vornherein als ergebnislos eingestuft wird.

Das Urteil hilft allen Verkehrsunfall-Betroffenen, ihre gesamten Ansprüche der Schadensregulierung auf einer sicheren Rechtsgrundlage geltend zu machen.

Mehr zu den AFB- Versicherungsangeboten rund um die Unfallversicherung finden Sie hier

Zurück zur Übersicht