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Versicherungsrecht - Auf dem Weg vom Bett ins Home-Office: Jetzt auch unfallversichert!

Bislang galten Unfälle innerhalb des Eigenheims oder der Wohnung, die auf dem Weg ins Arbeitszimmer – also das Home-Office – geschahen, nicht als gesetzlich unfallversichert. Mit einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts ändert sich das nun.

Der Fall: Sturz auf der Treppe zum Arbeitsbereich

Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg von seinem Schlafzimmer in das per Wendeltreppe angeschlossene Arbeitszimmer im Stockwerk darunter. Dabei rutschte er aus und erlitt einen Brustwirbelbruch. Seine Berufsgenossenschaft verweigerte die aus dem Unfall resultierenden Leistungen, wogegen der Mann klagte. Während er in erster Instanz Recht erhielt, beurteilte das Landessozialgericht den Weg ins Arbeitszimmer als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der Tätigkeit nur vorausgehe. Dabei behielt es als Grenze für einen versicherten Betriebsweg die Haustür des Gebäudes bei.

Das Urteil

Das in dritter Instanz mit dem Fall befasste Bundessozialgericht hatte in vorhergehenden Fällen diese Grenze stets beibehalten, änderte nun jedoch seine Rechtsprechung. In seiner Entscheidung definierte es den Weg über die Wendeltreppe als der erstmaligen Arbeitsaufnahme dienend, was eine Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers darstelle und damit versichert sei. Damit unterstützt es die Neuregelung des Unfallschutzes im Home-Office (Bundessozialgericht, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21).

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