AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Vertragsrecht - Elektronische Signatur: Fehlende Zertifizierung kann Verträge unwirksam machen

Vertragsrecht - Elektronische Signatur: Fehlende Zertifizierung kann Verträge unwirksam machen

Wird ein Arbeitsvertrag mit einer schriftform-erfordernden Befristung nicht mit einer händischen Unterschrift, sondern per elektronischer Signatur unterschrieben, kann diese unwirksam sein. Das Arbeitsgericht Berlin verlangte hierfür ein zertifiziertes Signatursystem.

Der Fall: Vertragsabschluss per elektronischer Signatur

Ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber hatten einen Arbeitsvertrag als Mechatroniker mit einer Befristung abgeschlossen. Dazu verwendeten sie eine elektronische Signatur und keine eigenhändige Namensunterschrift, wie sie im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) gefordert ist. Ein späterer Streit um den Bestand des Arbeitsverhältnisses ging bis zum Arbeitsgericht Berlin.

Das Urteil

Das Gericht befand die Befristung des Vertrages für nicht rechtmäßig. Der Grund: Die hier verwendete Form der elektronischen Signatur habe dem Schriftformerfordernis nicht genügt, da es sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur gehandelt habe. Eine solche müsse eine Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur aufweisen, welche das verwendete System nicht hatte. In der Folge galt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und der Arbeitgeber musste zahlen (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021, Az. 36 Ca 15296/20).

Eine Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Agnieszka Nabben

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 49365-69
Fax: +49 211 49365-169
Email: agnieszka.nabben[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht