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Haftungsrecht - Rolltor trifft Porsche: Wer ist schuld?

Beim Ausfahren aus einer Tiefgarage wird der Sportwagen einer Halterin vom sich schließenden Rolltor beschädigt. Sie sieht einen technischen Fehler auf Seite des Betreibers – dieser verneint. Was sagt das Amtsgericht München?

Der Fall: Mit Krach aufs Dach

Aus der zu ihrer Wohnanlage gehörenden Tiefgarage wollte eine Eigentümerin mit ihrem Porsche-Sportwagen hinausfahren. Dazu hatte sie – nach eigenen Angaben – mit ihrem Sensorschlüssel die Toröffnung betätigt und sei dann, als die dazugehörende Ampel „Grün“ gezeigt habe, die Ausfahrtrampe hinausgefahren, als dann das Tor unvermittelt auf das Dach ihres Wagens geschlagen sei. Sie behauptete, das Tor hätte eine Fehlfunktion gehabt und eine entsprechende Sicherung habe gefehlt. Daher wollte sie den Schaden von über 8.500 Euro ersetzt haben.

Das Urteil

Vor dem Amtsgericht München war man skeptisch. Der beklagte Betreiber trug vor, dass das Tor zum Unfallzeitpunkt fehlerfrei funktioniert und den anerkannten Regeln der Technik entsprochen habe. Das Gericht folgerte, dass das schädigende Ereignis nicht ausschließlich durch ein technisches Versagen des Tores ausgelöst worden sein könnte, sondern ebenso wahrscheinlich – und in diesem Fall zur Überzeugung des Gerichts sogar naheliegend – durch ein Befahren der Rampe bei „Rot“. Hierzu sah das Gericht die Beweislast bei der Klägerin. Für eine Klageabweisung sei bereits ausreichend, dass sie ein ordnungsgemäßes Fahren bei „Grün“ nicht beweisen könne (Amtsgericht München, Urteil vom 28.04.2023, Az. 1290 C 17690/22 WEG).

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