Beruflicher Versicherungsschutz für Rechtsanwälte und Steuerberater

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D&O - Versicherung

Die D&O Versicherung ist eine besondere Art der Vermögensschadenabsicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane. Sie leistet bei Ansprüchen Dritter und Schäden, die dem Unternehmen selbst entstanden sind. 

  • Unternehmens D&O und persönliche D&O möglich
  • Versicherungssummen bis max. 25 Mio. €
  • Umsatz-/Bilanzsumme ohne Begrenzung

Versicherungsschutz besteht für die Organe juristischer Personen (Vorstand / Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat) und die leitenden Angestellten, die ihrem Unternehmen oder einem Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit versehentlich einen Vermögensschaden zufügen.

Die D&O-Versicherung bietet ausschließlich Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens.

Für das Unternehmen selbst, welches eine D&O-Versicherung für seine Organe und Manager abschließt, besteht kein Versicherungsschutz.

Persönliche D&O: Hat die zu versichernde Person keinen Einfluß auf den Abschluss einer Unternehmens D&O (z. B. Prokuristen, leitende Angestellte und Unternehmensberater, die als Interimsmanager agieren sowie Anwälte, die in ein Kontrollgremium berufen werden), kann der Versicherungsschutz von ihr individuell abgeschlossen werden.

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