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Hausrat und Glas

Hausrat

  • Versichert ist Ihr gesamter Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Außerdem sind Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) mitversichert.
  • Grundsätzlich werden die Sachen zum Neuwert entschädigt, sofern Sie nicht im Einzelfall anderes vereinbart haben oder besondere Umstände dagegen sprechen.

Glas

  • Glas ist sehr vielseitig, sehr hochwertig und sehr zerbrechlich.
  • Die Glasversicherung ist eine separate Versicherung, die das Risiko des Glas - oder Scheibenbruchs, unabhängig von der Schadenursache, deckt.

Hausratversicherung

Leistungsumfang

Die Hausratversicherung schützt das Inventar gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall eines Kraft- oder Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Der Schadenersatz erfolgt zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis).

Mit der Hausratversicherung können Sie sich rundum optimal gegen Schäden an Möbeln, Kleidung, Dekoartikel bis hin zu Elektrogeräten absichern.

Glasversicherung

Leistungsumfang

Durch eine Glasversicherung können Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung bei Wohn- und Geschäftsgebäuden abgedeckt werden.
Zur Gebäudeverglasung gehören alle Außenglasscheiben (auch Mehrscheibenisolierverglasung) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren; außerdem auch Glasbausteine und Profilbaugläser.

Zur Mobiliarverglasung gehören Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

Ausgenommen sind lediglich Kratzer sowie Schäden an Hohlgefäßen, wie z. B. Vasen.

Hausratversicherung

Nicht versichert sind insbesondere Schäden:

  • die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, Streik, Aussperrung oder Kernenergie verursacht werden

Glasversicherung

Nicht versichert sind insbesondere:

  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
  • Beleuchtungskörper, Hohlgläser (ausgenommen Aquarien und Terrarien), optische Gläser und Handspiegel
  • auftretende Undichtigkeiten der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden.

Hausratversicherung

Die wichtigsten Gefahren im Überblick

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Überspannungsschäden
  • Einbruchdiebstahl und Beraubung
  • Vandalismus
  • Leitungswasser, Sturm und Hagel

Beitragspflichtige Erweiterungen

Vollgelaufene Keller, aufgedunsene Holzmöbel und beschädigte Dächer gehören zu den von Naturkatastrophen und Unwettern verursachten Elementarschäden, die bereits manchen Immobilien- oder Eigenheimbesitzer in den finanziellen Ruin getrieben haben.

Als Elementarschäden gelten Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Rückstau.

Zur Erweiterung des Versicherungsschutzes um die Elementarschadendeckung ist eine individuelle Risikoprüfung durch den Versicherer erforderlich.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme stellt den tatsächlichen Wert des gesamten Hausrats dar. Ist sie zu niedrig, kann der Versicherer die Ersatzleistung im Schadenfall im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats kürzen. Dieses Risiko kann durch Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht vermieden werden. Als Voraussetzung muss die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EURO betragen.

Glasversicherung

Bei Beschädigung werden die Kosten für eine neue Verglasung gleicher Art und Güte einschließlich Montage erstattet.

Beitragsfreie Erweiterungen

  • Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen sind bis 250,- € eingeschlossen
  • Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist die Mobiliarverglasung mitversichert
  • Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Spiegel und Platten
  • Ebenso sind Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien und Kunststoffe mitversichert
  • Glasbruchschäden durch Unachtsamkeit oder Durchzug sind mitversichert

Beitragspflichtige Erweiterungen

  • Bei Mehrfamilienhäusern lässt sich der Versicherungsschutz auf Außen- und Innenverglasung von Geschäften, Abdeckung von Sonnenkollektoren, auf künstlerisch bearbeiteten Gläsern und auf Kunststoffen erweitern
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