Rund 39 Mio. Menschen in Deutschland trugen im Jahr 2024 eine Brille. Ein Grund für die hohe Zahl: Etwa 45% aller Beschäftigten arbeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz – für die Augen eine Herausforderung. Denn der Blick pendelt oft stundenlang zwischen Tastatur und Bildschirm hin und her, meist in gleichbleibender Entfernung und bei ungünstigen Lichtverhältnissen. Da verwundert die Diagnose „digitaler Augenstress“ nicht, die auf bis zu 80% der Bildschirm-Arbeitenden zutrifft. Abhilfe schafft eine speziell angepasste Sehhilfe für die Computerarbeit: die Bildschirmbrille.
Arbeitgeber sind gesetzlich – unter anderem per Arbeitsschutzgesetz – dazu verpflichtet, ihren Angestellten mit Bildschirmtätigkeit eine sogenannte Angebotsvorsorge anzubieten. Zu diesen Maßnahmen fällt auch der Augenschutz. Wenn der entsprechende Bedarf durch einen Augenarzt oder den Betriebsarzt festgestellt ist, kann eine Bildschirmbrille eine gute Lösung sein. Sie ist passgenau auf den typischen Sehbereich zwischen 50 und 70 Zentimetern ausgelegt und reduziert zudem die Strahlenbelastung der Monitore dank spezieller Filter. Meist heißt das: Adieu, Kopfschmerzen!
Für die Arbeitgeber gilt: Sie tragen die Kosten einer Bildschirmbrille, wenn diese nur im Betrieb genutzt wird. Aber Beschäftigte können an den Kosten beteiligt werden, wenn sie beispielsweise die Brille auch privat nutzen wollen oder Sonderausstattung wünschen. Manche Unternehmen haben hierzu auch eigene Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.