Oktober 2026

Haftung - Hund läuft, Mann fällt: Haften tun beide. Warum?

Bei einem Fahrradsturz, der durch die Straßenüberquerung eines Hundes ausgelöst, aber durch eine nur unzureichende Reaktion des Fahrers mindestens verschlimmert wurde, tragen beide Parteien die Kosten hälftig, so das Oberlandesgericht Oldenburg.


Der Fall: Vom Pedelec
Ein 72-jähriger Mann befuhr mit seinem elektrischen Fahrrad eine Straße, auf deren einer Seite sich ein Hundehalter, auf der anderen jedoch der entsprechende Hund befand. Als der Besitzer seinen Hund rief, kreuzte dieser die Straße. Der Radfahrer bremste, kam dabei jedoch zu Fall und zog sich einen Schlüsselbeinbruch zu. Auch eine Schulter-OP war nötig. Der darauffolgende Streit um Schmerzensgeld und Schadenersatz landete beim Oberlandesgericht Oldenburg.

Das Urteil
Das Gericht erkannte die differenzierte Einschätzung des vorher befassten Landgerichts an: So sei zum einen von einem Radler zu erwarten, dass er bremsen, ausweichen sowie absteigen könne – was hier unzulänglich geschehen sei. Kausal für den Unfall sei jedoch das Verhalten des Hundes gewesen, hier habe sich eine bekannte Tiergefahr realisiert. So mussten im Endeffekt beide Parteien die Kosten hälftig tragen, was für den Radfahrer ein Schmerzensgeld von 6.300 Euro bedeutete (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.05.2022, Az. 13 U 199/21).
 

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