April 2026

Mietrecht - Streitthema Schimmel: Wo liegt die Beweislast?

Ein häufiger Streitgrund bei Mietwohnungen ist die Schimmelfrage: Bauliches Problem oder Lüftungsfehler? Das Landgericht Gießen hat im Rahmen einer Klage die Verantwortungshierarchie betrachtet und klargestellt.

Der Fall: Streit bis zur Räumungsklage
Die Bewohner einer Mietwohnung hatten wegen Schimmelbefall die Miete gemindert, da sie bauliche Ursachen als Grund annahmen. Doch der Vermieter führte das Problem auf falsches Lüftungs- und Heizverhalten zurück und reagierte mit einer fristlosen Kündigung aufgrund des Zahlungsverzugs. Die Mieter zogen nicht aus und der Vermieter klagte auf Räumung. Nachdem das zuständige Amtsgericht der Klage stattgegeben hatte, gingen die Mieter in Berufung vor dem Landgericht Gießen.

Das Urteil
In diesem Fall ohne Erfolg. Denn bei einer ergänzenden Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass das Gebäude – trotz vorhandener Wärmebrücken und älterer Fenster – einen seiner Errichtungszeit entsprechenden Stand der Technik besaß. Ferner stellte ein Gutachter fest, dass eine zwei- bis dreimalige tägliche Stoßlüftung eine Schimmelbildung effektiv verhindert hätte, während die Mieter nur ein- bis zweimal wöchentlich gelüftet hatten. Grundsätzlich stellte das Gericht jedoch fest: Zunächst gilt es für den Vermieter nachzuweisen, dass alle gebäudeseitigen Ursachen für Schimmelbildung ausgeschlossen sind. Erst danach liegt die Beweislast beim Mieter, sein verantwortungsbewusstes Handeln darzulegen (Landgericht Gießen, Urteil vom 06.06.2025, Az. 1 S 171/23).

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