April 2026

Privathaftung - Mehr Hunde, mehr Haftung

Prügelei im Park – aber unter Vierbeinern: Wenn es um die Haftung für Arzt- und Folgekosten geht, sieht das Amtsgericht München nicht den Auslöser des Ärgers als relevant an, sondern die Größe des Rudels.

Der Fall: Zwei gegen einen
Eine Hundehalterin war mit ihrem nicht angeleinten, kräftigen Hirtenhund in einer Grünanlage unterwegs, als sie auf eine andere Frau mit gleich zwei Rhodesian Ridgebacks traf – ebenfalls robuste, große Vierbeiner. Die Begegnung lief aus dem Ruder, die Hunde gingen aufeinander los. Die Halterin des Hirtenhundes griff ein, wurde dabei an Knie und Hand verletzt, ihr Tier benötigte hinterher eine OP beim Tierarzt. Da die verletzte Frau sogar eine eigentlich geplante Reise deswegen stornieren musste, wollte sie die Kosten von der Haftpflichtversicherung der anderen Hundebesitzerin erstattet haben. Als sich die Versicherung weigerte, ging die Sache vor das Münchener Amtsgericht.

Das Urteil
Hier kamen die Richter auf ein mathematisch-soziologisches Urteil: Was die Haftung betrifft, sei nicht relevant, wer die Rauferei angefangen hat. Sondern sei im gleichzeitigen Führen zweier großer Hunde eine höhere Rudeldynamik begründet, so dass von der Beklagten in der vorgefallenen Situation eine höhere spezifische Tiergefahr ausgegangen sei. Somit hafte sie in dieser Sache zu zwei Dritteln, ihr Gegenüber nur zu einem Drittel – im vorliegenden Fall insgesamt 3.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld (Amtsgericht München, Urteil vom 20.11.2025, Az. 223 C 5188/25). 
 

Persönlicher Versicherungs­schutz

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.

Zum Produkt

Persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns
Daniel Huysmann
E-Mail
Nach Oben