Juli 2026

Mietrecht - Zu viel versichert: Was müssen Mieter mitbezahlen?

Streitthema Betriebskosten: Eine Gebäude- und Haftpflichtversicherung, die für die Mieter irrelevante oder fernliegende Risiken abdeckt, darf nicht umgelegt werden. Vermieter müssen die Kosten nachvollziehbar darlegen, sagt das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg.

Der Fall: Sammelversicherung umgelegt
Ein Vermieter hatte für ein Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung eine Sammelversicherung abgeschlossen. Unter anderem deckte diese Risiken wie Terror und Naturkatastrophen, aber auch gewerbliche Ausfallrisiken ab. Die Gesamtkosten legte er auf alle Einheiten – Gewerbe wie Wohnen – anteilig um.  

Das Urteil
Damit kam er vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg nicht durch. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, so das Gericht. Maßgabe sollte vielmehr ein vernünftiges Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen sein. Doch hier habe der Vermieter irrelevante Risiken inkludiert und ferner keine nachvollziehbare Kostentrennung zwischen Wohn- und Gewerbeeinheiten vorgenommen. Fazit: Die Versicherungskosten waren nicht umlagefähig und mussten erstattet werden (Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 07.01.2026, Az. 8 C 343/25).

Rechtsschutz­versicherung

Unser Rechtsschutz bietet die optimale Verteidigung gegen strafrechtliche oder standesrechtliche Vorwürfe, sowie Ordnungswidrigkeiten. Außerdem werden Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung von Zeugen übernommen.

Zum Produkt

Persönliche Beratung

Kontaktieren Sie uns
Stephanie Lübker
E-Mail
Nach Oben