Juli 2025

Verkehrsecht - Drei Schilder in Folge ignoriert: Erhöhtes Bußgeld!

Keine Überraschung: Wer nicht ein Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet, sondern gleich drei hintereinander, darf auch mit einem höheren Bußgeld rechnen. Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet wenig überraschend.

Der Fall: Mehrfachmissachtung
Ein Autofahrer war auf der Autobahn 3 unterwegs und an einer Messstelle mit 121 km/h statt der erlaubten 100 geblitzt worden. Vorher hatte er drei, jeweils im Abstand von einem Kilometer platzierte, Verkehrszeichen mit einer entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkung passiert. Nachdem er einen Einspruch gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid über 70,- Euro eingelegt hatte, erhöhte das zuständige Amtsgericht die Buße auf 85,- Euro aufgrund erhöhter Fahrlässigkeit. Der Streit ging zum Oberlandesgericht Koblenz.  

Das Urteil
Die Rechtsbeschwerde des Fahrers bleib erfolglos, das Gericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Denn der Bußgeldkatalog für sehe für fahrlässige Verstöße „gewöhnliche“ Umstände vor, von denen auch abgewichen werden könne. Die Missachtung einer Mehrfachbeschilderung sei so ein Fall, schließlich habe der Fahrer einerseits eine zugrundliegende besondere Warnung vor einer Gefahrenstelle ignoriert und andererseits einen länger andauernden Sorgfaltsverstoß begangen (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 08.03.2021, Az. 4 OWi 6 SsRs 26/21).

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