BRAO-Reform - Änderung der Versicherungspflichten

  • BRAO-Reform

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

BRAO-Reform - Der richtige Schutz für Ihre Berufsausübungsgesellschaft

BRAO-/StBerG-Reform: Neue Rechte und Pflichten der Berufshaftpflicht

Ab dem 01.08.2022 sind sämtliche anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflicht nachzuweisen. Das bedeutet nach den Änderungen durch die BRAO-Reform z.B. für eine GbR, eine PartG oder auch eine Scheingesellschaft, dass diese künftig einen eigenen Versicherungsschutz als Gesellschaft benötigen, wie dies schon jetzt für die GmbH und die PartGmbB erforderlich ist.

Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung

Die konkrete Ausgestaltung der Versicherungspflicht durch die BRAO-Reform hängt davon ab, ob die Haftung der Berufsausübungsgesellschaft rechtsformbedingt beschränkt ist oder eine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt.

Für die Mindestversicherungssummen gilt:

  • anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft ohne Beschränkung der Haftung
    z.B. GbR/PartG/Scheingesellschaften
    Mindestversicherungssumme 500.000 €
  • anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung
    z.B. PartGmbB/GmbH/KG/GmbH & CO. KG
    Mindestversicherungssumme 2.500.000 €
    Mindestversicherungssumme 1.000.000 €*
  • steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung
    Mindestversicherungssumme 1.000.000 €

Als Jahreshöchstleistung** muss die Mindestversicherungssumme vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, zur Verfügung gestellt werden, mindestens jedoch vierfach.

*Für Gesellschaften mit bis zu 10 Berufsträgern. Bei der Bestimmung der 10-Personen-Grenze sind auch angestellte Berufsträger, Teilzeitbeschäftigte sowie freie Mitarbeiter heranzuziehen.
**Bei der Jahreshöchstleistung handelt es sich um den Betrag, der als Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle im Versicherungsjahr zur Verfügung steht.

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Teures Versäumnis im Ernstfall

Versäumnisse bezüglich der durch die BRAO-Reform entstehenden neuen Versicherungspflichten können die Gesellschafter und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans finanziell erheblich belasten, denn die BRAO-Reform sieht eine persönliche Haftung der Gesellschafter und der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes vor.