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Ratgeber - Jetzt ist es soweit! Zertifizierung für das besondere elektronische Anwaltspostfach

Ab sofort können Sie sich für das besondere elektronische Anwaltspostfach zertifizieren. Natürlich wird man dabei zur Kasse gebeten. 
Wie Sie Ihre Kasse besser füllen, zeigen wir Ihnen anhand einiger Marketingthemen mit dem Grundtenor: „Gehen Sie mit Ihren Mandanten auf Augenhöhe“. Denn wer im Kopf seiner Mandanten spazieren geht, findet die geeigneten Maßnahmen zu einer letztlich profitablen Selbstdarstellung. Die Bundesnotarkammer führt jetzt das besondere elektronische Anwaltspostfach ein und hat zur Erstregistrierung eine Internetseite eingerichtet. Lesen Sie hier alles über das Procedere und die Kosten.  

Von der Bundesrechtsanwaltskammer haben Sie eine Identifikationsnummer für das Bestell- Procedere des neuen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erhalten, das ab 01.01.2016 an den Start gehen wird. Mit Bekanntgabe dieser Nummer, einer gültigen e-mail Adresse und Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung können Sie bei der Bundesnotarkammer zum Preis von 29,90 Euro eine sogenannte beA-Karte bestellen, welche Sie für die Erstregistrierung und das tägliche Login benötigen. Möchten Sie die Basisfunktion Ihrer Karte um ein qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat erweitern, liegen die Kosten bei 49,90 Euro.  

Kartenlesegeräte zum Preis von mindestens 59,90 Euro sowie weitere Chipkarten bzw. Softwarezertifikate für den Zugriff von Mitarbeitern auf das beA- Postfach können ebenfalls bei der BNotK erworben werden.

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