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Versicherung - Advent, Advent, das Tännchen brennt

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, seine Versicherungen und insbesondere die Haftpflichtversicherung zu checken. Denn wenn der Weihnachtsbaum erst einmal brennt, ist es zu spät.

Alle Jahre wieder kommt es in der Weihnachtszeit zu Wohnungsbränden und dadurch bedingte Verletzungen von Personen durch entzündete Tannenbäume. Sie fangen nicht nur Feuer, weil keine ausreichenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, sondern auch schon mal durch ein von Personen verursachtes Umstürzen. Dann wird der Brand zur Haftpflichtfrage, die eindeutig geklärt ist, wenn der Verursacher ein nicht zur Familie gehörender Gast ist. Doch löst ein Familienmitglied den Brand und damit die Verletzung eines anderen Familienmitglieds aus, wird die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Eintrittspflicht mit Hinweis auf den Haftungsausschluss von Verwandten zurückweisen. Dies gilt allerdings nicht generell, und deshalb sollte man seinen Versicherungsvertrag dahingehend überprüfen. Ebenso wichtig ist der Check, ob die Versicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die dem Geschädigten hilft, wenn die Haftpflicht des Verursachers tatsächlich nicht für den Schaden aufkommen muss und dieser selbst nicht zahlen kann.

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