AFB News Artikel zum Thema Sicherheit und Recht

  • News
  • Versicherungsrecht - Nutzungsausfall hängt nicht von der Unfalluhrzeit ab

Versicherungsrecht - Nutzungsausfall hängt nicht von der Unfalluhrzeit ab

Auch bei einem Unfall am Nachmittag oder Abend steht dem Halter eines geschädigten Fahrzeugs schon für diesen Tag eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Das Amtsgericht Dresden weist hier eine Versicherung in die Schranken.

Der Fall: Nur noch nach Hause gefahren

Nach einem Unfall mit eindeutiger Schuldlage hatte sich die Haftpflichtversicherung des Schädigers bereit erklärt, den Schaden zu regulieren. Da der Unfall jedoch nach 16.00 Uhr geschehen war, weigerte sich die Versicherung, schon für diesen Tag eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu zahlen. Die Begründung: Der Halter sei nach dem Unfall mit dem Fahrzeug nur noch nach Hause gefahren. Außerdem habe er das Auto zu zwei Dritteln des Tages vorher noch nutzen können.

Das Urteil

Auf diese Argumentation ließ sich das Amtsgericht Dresden nicht ein. Schließlich sei alleine die Tatsache, dass der Nutzer noch nach Hause gefahren sei, schon Beweis eines Nutzungswillens. Ferner sei kein Fall offenkundig, nach dem ein Nutzungsausfall nach Stunden berechnet worden wäre. Dem Unfallgeschädigten stünde folglich auch die Ausfallentschädigung für den Unfalltag zu (Amtsgericht Dresden, Urteil vom 10.05.2022, Az. 109 C 4630/21).

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Svetlana Klamm

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-33
Fax: +49 211 4 93 65-133
svetlana.klamm[at]afb24.de

Zurück zur Übersicht