Beruflicher Versicherungsschutz für Rechtsanwälte und Steuerberater

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Existenzgründer & Einzelkanzleien

Für Rechtanwälte und Steuerberater, die sich zum ersten Mal zulassen bieten wir sehr günstige Einsteigertarife in der Berufshaftpflichtversicherung an. 

Auch für die Einzelkanzleien und Büros mit geringem Umsatz haben wir besonders kostengünstige Konditionen mit Kleinbüronachlässen. 

Highlights

  • Kleinbüronachlässe bei geringem Umsatz
  • persönliche vor-Ort Betreuung
  • über 30 Jahre Erfahrung in der Berufshaftpflicht

Die Beitragsberechnung  in der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt über mehrere Parameter:

  • versicherte Fachrichtung
  • Versicherungssumme – 250.000 € als Pflichtversicherungssumme oder auf Wunsch höher
  • die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung
  • die Höhe des Jahresnettohonorars oder Anzahl der zu versichernden Personen 

Was ist ausgeschlossen? Hier einige wichtige Ausschlüsse:

  • Vorsatz und wissentliches Abweichen von Gesetz
  • wissentliche Pflichtverletzung (außer bei PartGmbB)
  • Beratung nach außereuropäischem Recht (außer Türkei) -> Mitversicherung in einzelnen Fällen möglich
  • in anderen Staaten eingerichtete und unterhaltene Kanzleien 

Die abschließende Aufzählung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

  • Testamentvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter
  • Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand
  • Schiedsrichter, Schlichter, Mediator
  • Notarvertreter

Die abschließende Aufzählung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht für Verstöße, die vom Kunden zwischen Beginn und Ende des Versicherungsvertrages im Rahmen der versicherten Tätigkeit begangen wurden. Als versichert gilt die freiberufliche, selbständige Tätigkeit für Beratung nach europäischem und türkischem Recht. 

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Kunden die eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, interessierten sich auch für eine Bürohaftpflichtversicherung.

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