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Haushalt & Büro - Alarm! Wenn Geräte mit Sensoren am Werk sind, kann verschiedenes passieren.

Brandmelder und Alarmanlagen sind weit verbreitet, teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch manchmal funktionieren sie – oder ihr Benutzer – nicht so, wie sie sollen. Hier eine kleine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, rund um die lautstarken Helfer.  

Fall 1: Kein Einbruch aber Ärger 

Ein Kioskbesitzer hatte auf eigene Faust eine Alarmanlage installiert. Doch eines Tages kam es zu einem Fehlalarm, zu dem die Polizei gerufen wurde. Nachdem die Beamten keinen Einbruchsversuch feststellen konnten, erhielt der Mann Post vom Verwaltungsgericht Neustadt: 120 Euro für den Einsatz.   

Fall 2: Kein Feuer aber teuer 

Brandmelder müssen so angebracht werden, dass sie nur im Notfall Alarm schlagen. In einem Seniorenheim reichte jedoch schon ein leicht angebranntes Essen für zwei Feuerwehreinsätze. Der Betreiber der Einrichtung erhielt als Motivation zur eingehenden Beschäftigung mit dem Thema zwei Kostenbescheide über jeweils 400 Euro.

Fall 3: Rauchmelder-Prüfung zulassen

Wer als Mieter Rauchwarnmelder in seiner Wohnung hat, muss deren Überprüfung und Wartung zulassen. Fehlende Kooperationsbereitschaft kann gravierende Folgen haben: So rechtfertigte das Landgericht Konstanz eine fristlose Kündigung, auch ohne Abmahnung. Begründung: Ein solches Verhalten gefährde das gesamte Haus und alle Mitmieter.    

Fall 4: Hausnotrufsystem ist steuerermäßigt

Die Installation eines Hausnotrufsystems im Rahmen des betreuten Wohnens lässt sich als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend machen. Ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hielt es in diesem Fall nicht für maßgeblich, dass die Notrufzentrale gar nicht im örtlichen Sinne „haushaltsnah“ ist. 

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Janine Destabele

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