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Prozessrecht - Signatur fehlt: Gericht muss Anwalt auf formalen Fehler hinweisen

Ein Fall zum beA: Geht bei Gericht vor Fristablauf eine Berufungsschrift ohne einfache Signatur ein und wird der Fehler rechtzeitig erkannt, muss das Gericht den Anwalt informieren. Das BAG mahnt hier zur Verhältnismäßigkeit. 

Der Fall: Berufung zurückgewiesen

Ein Rechtsanwalt hatte im Auftrag seines Mandanten eine Berufungsschrift an das LAG übermittelt – einen Tag vor Fristablauf. Jedoch hatte er bei der Übermittlung via beA vergessen, eine qualifizierte Signatur hinzuzufügen. So war zwar das Wort „Rechtsanwalt“ aufgeführt, nicht jedoch der Name. Aufgrund dieses formalen Fehlers wies das Gericht die Berufung zurück. Der Fall ging bis vor das BAG. 

Das Urteil

Die dortigen Richter unterstützten das Anliegen des Anwalts, und das, obwohl sie ihm eine nicht ausreichende Sorgfalt attestierten. Jedoch: Es sei ab Eingang der Berufung noch ein voller Kalendertag bis zum Fristablauf offen gewesen und dem Vorsitzenden hätte die Akte zur Bearbeitung rechtzeitig vorgelegen. So hätte dieser die fehlende Signatur mühelos erkennen und den Anwalt ohne großen Aufwand via Telefon oder Fax informieren können. So hätte dieser den Mangel fristgerecht beseitigen können. So aber sah das BAG seinen Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt (BAG, Urteil vom 14.09.2020, Az. 1 AZB 23/20).

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