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BRAO-Reform: Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften

Wesentliche Änderungen der Versicherungspflicht ab dem 01.08.2022

Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sieht ab dem 01.08.2022 für alle anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften die Pflicht zum Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung mit differenzierten Mindestversicherungssummen vor.

Die Berufsausübungsgesellschaft ist der Obergriff für sämtliche rechtlich zulässigen Gesellschaftsformen, in denen sich Berufsträger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen dürfen. Sie ist Träger der Berufspflichten und damit Adressat der Versicherungspflicht. Die konkrete Ausgestaltung der Versicherungspflicht richtet sich danach, ob die Haftung der Berufsausübungsgesellschaft rechtsformbedingt beschränkt ist oder eine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt.

Wichtig: Sofern die Berufshaftpflichtversicherung nicht oder nicht in dem vorgeschriebenen Umfang unterhalten wird, sieht das Gesetz eine persönliche Haftung der Gesellschafter und der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes vor.

Weiterführende Informationen zur im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung können Sie hier nachlesen.

Was bedeuten die Änderungen für Sie? Besteht Handlungsbedarf?

Sofern Sie als Einzelanwalt tätig sind, bleiben die aktuell bestehenden Versicherungspflichten unverändert.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits in einer PartGmbB oder Rechtsanwaltsgesellschaft ausüben, verbleibt es ebenfalls im Wesentlichen bei den derzeit geltenden Regelungen zur Versicherungspflicht. Haftungsbeschränkte Gesellschaften, in denen nicht mehr als zehn Berufsträger tätig sind, haben jedoch die Möglichkeit, geringere Mindestversicherungssummen zu vereinbaren.

Üben Sie Ihre Tätigkeit in einer anderen Gesellschaftsform aus, besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Anpassung des Versicherungsschutzes. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Kompetenz und unseren günstigen Tarifen!
Bei Rückfragen oder für eine Beratung wenden Sie sich gerne jederzeit an Ihre Ansprechpartnerin.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Agnieszka Nabben

AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
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