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Haftung - Haussanierung: Immer auch auf die Nachbarn achten!

Scheint logisch, bedurfte aber gerichtlicher Klärung: Wer bei einer Haussanierung – hier dem Abpumpen von Wasser – beim Nachbarn einen Kollateralschaden anrichtet, muss dafür haften. Das Oberlandesgericht Oldenburg stellt das klar.

Der Fall: Wasser raus, woanders rein

Die Erben eines elterlichen Hauses hatten die Immobilie sanieren lassen. Im Zuge der Arbeiten musste auch Wasser aus dem Keller gepumpt werden. Dabei gingen die neuen Besitzer davon aus, dass das Wasser auf dem Grundstück versickern würde – doch dem war nicht so. Vielmehr gelangte es zum Nachbarhaus, lief dort durch einen Lichtschacht und durchnässte die Kellerwände und den Fußboden. Der Nachbar wollte dafür Kosten über rund 6.700 Euro ersetzt haben, erstinstanzlich erhielt er die Hälfte.

Das Urteil

Erst vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erhielt er den vollen Betrag zugesprochen. Zwei Einwände der Verteidigung ließ das Gericht dabei nicht zu. Zum einen sei unerheblich, dass der Lichtschacht teilweise nicht in Ordnung gewesen sei, denn laut Gutachten hätte das Wasser sonst einen anderen Weg gefunden, andererseits hätte auch keine Rolle gespielt, dass der Nachbar den Schaden selbst beseitigt und fiktive Kosten einer Fachfirma angesetzt habe. Schließlich könne ein Schädiger nicht davon profitieren, wenn der Geschädigte selbst aktiv werde (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.07.2022, Az. 6 U 328/22).

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