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Arbeitsrecht - Betriebsbedingte Kündigung wegen Hierarchieabbau? Nicht einfach.

Wer als Arbeitgeber seine Organisation neu aufbaut und vor diesem Hintergrund Stellen reduziert, kann sich dabei nicht einfach auf den Wegfall von Hierarchieebenen als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung berufen. Das Landesarbeitsgericht Thüringen zeigt sich streng.

Der Fall: Interne Umstrukturierung

Ein Arbeitgeber hatte die Kundenbetreuung in seinen Servicezentren neu strukturiert. Aus ehemals drei Führungsebenen, nämlich Standort-, Abteilungs- und Teamleitung wurden damit nur noch zwei, nämlich nur noch Gruppenleitung und Leitung. In diesem Zuge bewarb sich eine ehemalige Teamleiterin auf eine der neuen Gruppenleiterinnen-Stellen, wurde jedoch im Rahmen eines Assessment-Centers abgelehnt. Im Rahmen einer Änderungskündigung nahm die Arbeitnehmerin daraufhin das Angebot einer geringer dotierten Stelle als Kundenbetreuerin zunächst an. Später jedoch klagte sie dagegen.

Das Urteil

Über das Arbeitsgericht Erfurt erreichte die Streitigkeit das Thüringer Landesarbeitsgericht. Die dortigen Richter gaben der Kündigungsschutzklage statt. Denn die alleinige Begründung einer Umstrukturierung reiche für eine betriebsbedingte Kündigung nicht aus, zumal sich die Tätigkeit der umgewandelten Position nicht von der vorherigen unterschieden habe. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge mittels konkretisierter Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Aufgaben von der übrigen Mitarbeiterschaft erfüllt werden können (Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 27.09.2022, Az. 1 Sa 158/21).

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