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Mindestlohn - Gesetzlicher Mindestlohn ab Oktober auf 12 Euro erhöht

In einem vom üblichen Verfahren abweichenden Vorgehen wird zum 1. Oktober der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Der Bundesrat hat am 10. Juni das entsprechende Gesetz gebilligt. Auch die Grenzen von Mini- und Midijobs werden analog dazu angehoben.

Erhöhung ohne Mindestlohnkommission

Initiiert von der Bundesregierung, um die Kaufkraft zu stärken und wirtschaftliche Impulse zu geben, weicht die gesetzliche Festlegung auf 12 Euro ab 1. Oktober vom regulären Vorgehen ab. Normalerweise schlägt eine Mindestlohnkommission, der Gewerkschaften und Arbeitgeber angehören, die regelmäßigen Anpassungen vor. Seit dem 1. Juli beträgt der Mindestlohn nach turnusmäßiger Erhöhung 10,45 Euro. Zukünftige Anpassungen sollen ebenfalls wieder von der Kommission vorgeschlagen werden.

Grenzen für Mini- und Midijob angehoben

Analog zu dieser Anhebung werden auch die Grenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung geändert, die sogenannten Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Denn eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden soll weiterhin zum Mindestlohn möglich sein, daher wird per Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro angehoben. Und auch für die nächste Stufe, die Midi-Jobs im Übergangsbereich, wird die Höchstgrenze von 1.300 auf 1.600 Euro im Monat erhöht. So werden Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt mehr entlastet als bisher.

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