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Straßenverkehrsrecht - Linksabbiegen ist per se gefährlich – Überholen aber auch!

Noch ein Verkehrsfall vor dem Landgericht Lübeck: Diesmal ging es um das immer riskante Überholen auf Landstraßen und wer die Schuld hat, wenn ein linksabbiegender Traktor zu einem Unfall führt.

Der Fall: Auto landet im Graben

Auf einer Landstraße hatte eine Autofahrerin zum Überholen eines vor ihr fahrenden Traktors mit Anhänger angesetzt. Leider bog dieser in diesem Moment links ab, das Auto landete im Straßengraben. Ob der Traktorfahrer geblinkt hatte, war Teil ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Lübeck.

Das Urteil

Mit teilweisem Erfolg: Das Gericht befand, dass der Landmaschinenfahrer tatsächlich gegen seine „Doppelte Rückschaupflicht“ verstoßen habe, die den Unfall wirksam verhindert hätte. Darum könne die Klägerin zwei Drittel ihres Schadens beanspruchen. Andererseits hatte jedoch ein Zeuge aus einem dahinterfahrenden Fahrzeug versichert, dass der Traktor geblinkt habe. Somit habe es sich um eine unklare Verkehrssituation gehandelt, in der die Frau nicht hätte überholen dürfen. So blieb sie auf einem Drittel ihrer Schadenssumme sitzen (Landgericht Lübeck, Urteil vom 28.09.2023, Az. 15 O 46/23).

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